Liebe Genossinnen, liebe Genossen,
am 23. März vor 90 Jahren:
„stimmte die SPD-Fraktion im Reichstag gegen das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten. Als einzige Partei!
Mit dem Gesetz bekam die Nazi-Regierung die Möglichkeit, ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat, sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen. Für eine solche Verfassungsänderung brauchten die Nazis eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Und die bekamen sie auch: Denn mit 444 Stimmen der Regierungskoalition aus NSDAP und DNVP sowie von Zentrum, der Bayerischen Volkspartei (BVP) und Deutschen Staatspartei wurde das Gesetz angenommen. Das Parlament entmachtete sich somit selbst und die Nationalsozialisten hatten nun innenpolitisch freie Bahn.
Lediglich die 94 Abgeordneten der SPD ließen sich an jenem Tag nicht einschüchtern. In seiner letzten, freien Reichstagsrede sagte unser damaliger Partei- und Fraktionsvorsitzender Otto Wels jenen berühmten Satz: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht!“ Nazis, Rassisten, Faschisten: Wir stehen geschlossen gegen alle Kräfte und Feinde der Demokratie und des friedlichen Zusammenlebens. Vor 90 Jahren, heute, sowie an jedem weiteren Tag!
Mit freundlicher Empfehlung von der AG 60 plus
Cornelia Schell-Häbich und Michael Schell
Welche Auswirkungen hatte das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten?
Das Ermächtigungsgesetz war ein Gesetz, das am 23. März 1933 vom Deutschen Reichstag verabschiedet wurde und der Regierung von Adolf Hitler umfassende Vollmachten zur Gesetzgebung und Regierungsgewalt erteilte. Das Gesetz war ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Errichtung einer totalitären Diktatur in Deutschland.
Die Auswirkungen des Ermächtigungsgesetzes waren verheerend. Durch das Gesetz wurden die Grundlagen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit beseitigt und die Gewaltenteilung aufgehoben. Die Nationalsozialisten konnten fortan ohne parlamentarische Kontrolle und ohne Rücksicht auf die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger Gesetze erlassen und die Regierungsgewalt ausüben.
Das Ermächtigungsgesetz war ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Errichtung einer totalitären Diktatur in Deutschland. Es ermöglichte den Nationalsozialisten die Unterdrückung und Verfolgung politischer Gegner, insbesondere von Mitgliedern der Kommunistischen Partei und der Sozialdemokraten. Auch viele andere Gruppen, wie Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle und Menschen mit Behinderungen, wurden durch die nationalsozialistische Ideologie und Politik verfolgt und unterdrückt.
Heinz-J. Fringes